Zweitmarkt Lebensversicherung
Unter dem Begriff Zweitmarkt für Lebensversicherungen wird die Möglichkeit verstanden Lebensversicherungsverträge vor Ablauf der Police an einen Investor zu verkaufen.
Derzeit besteht in Deutschland nur die Möglichkeit Kapitallebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen zu veräußern.
Grundlagen
Will ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit beenden,
besteht prinzipiell die Möglichkeit der Kündigung der Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft.
Die Versicherungsgesellschaft ermittelt dabei im Fall der vorzeitigen Kündigung den bis dahin erwirtschafteten Rückkaufswert abzüglich eines Stornobetrages.
Aufkäufer von Lebensversicherungen betrachten die bis zur Kündigung aufgelaufenen Rückkaufswerte aus Sicht eines Investors.
Nach finanzmathematischen Methoden ermitteln Investoren den inneren Wert der Police.
Der von der Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer ausgezahlte oder angesetzte Rückkaufswert entspricht in vielen Fällen nicht dem inneren Wert der Police.
Auf der Seite des Verkäufers besteht das Ziel, den Versicherungsvertrag zu einem Preis zu verkaufen, der höher ist als der vom Versicherungsunternehmen ermittelte Rückkaufswert.
Geschichte
Der Gedanke, Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen zu verkaufen wurde bereits vor vielen Jahren entworfen.
Schon im Jahre 1844 konnten Versicherungsnehmer im angelsächsischen Raum (Großbritannien) ihre Kapitallebensversicherung über den Londoner Finanzmakler Forster & Cranfield
per Versteigerung an interessierte Investoren verkaufen.
In Deutschland sind seit 1999 einige Aufkäufer tätig und konnten einen Zweitmarkt für gebrauchte Lebensversicherungen etablieren.
Vorteile für den Verkäufer
Will sich ein Versicherungsnehmer von einer Police trennen, hat er bei der Veräußerung den Vorteil, dass ihm Aufkäufer ein über dem Rückkaufswert liegendes Angebot machen können.
In vielen Fällen kann sich die steuerliche Behandlung des Verkaufs als Vorteil erweisen. Dies ist möglich, da bei einer Kündigung der Police vor Ablauf von 12 Jahren
die in dem Rückkaufswert enthaltenen rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen steuerpflichtig werden.
Nach Angaben des Bundesministerium der Finanzen zu Folge ist der Verkauf der Versicherungen für den Verkäufer nicht steuerpflichtig.
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